Förderung und Unterstützung für Rentnerinnen und Rentner
Auch im Ruhestand gibt es Unterstützung, etwa bei geringer Rente, beim Wohnen oder bei Pflegebedarf. Viele Menschen nutzen Leistungen wie Wohngeld nicht, obwohl sie Anspruch hätten.
Für den Umbau der eigenen Wohnung zu einem altersgerechten Zuhause gibt es Förderungen von Pflegekasse und Bund.
Deutsche Rentenversicherung Bund – Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA); Bundesministerium der Finanzen
Staatliche Zulagen für private Altersvorsorge – bis Ende 2026 Riester, ab 2027 neue beitragsabhängige Förderung.
Förderhöhe
Bis 31.12.2026: Grundzulage max. 175 €/Jahr, Kinderzulage 185 € (Geburt bis 2007) bzw. 300 € (ab 2008). Ab 2027: 50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 € plus 25 Cent je Euro für weitere 1.440 € (max. 540 €/Jahr); Kinderzulage 1 € je Euro bis 300 € je Kind.
20 % der Arbeitskosten für Handwerker, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen und Minijobs im Haushalt sind von der Steuer abziehbar.
Bund/Land; Wohngeldbehörde für Radebeul: Stadtverwaltung Radebeul, Wohngeldstelle
Zuschuss zu Miete oder Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Grundsicherung beziehen.
Förderhöhe
Individuell nach Haushaltsgröße, Mietenstufe, Miete/Belastung und Einkommen; letzte Erhöhung zum 01.01.2025.
Frist
Zahlung grundsätzlich erst ab dem Antragsmonat; Weiterleistungsantrag ca. 2 Monate vor Ablauf stellen. Reform für 01.01.2027 als Regierungsentwurf geplant (nicht beschlossen).
Zuschuss für den barrierearmen Umbau der eigenen Wohnung oder Mietwohnung bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung.
Förderhöhe
80 % der förderfähigen Kosten bis 4.000 €; bis 10.000 € für Rollstuhlnutzer mit Merkzeichen 'R'; bei SGB-II/XII-Bezug 100 % bis 5.000 € (barrierereduziert) bzw. bis 12.500 € (rollstuhlgerecht); Mindestzuschuss 1.500 €.
Frist
Keine Antragsfrist genannt; Bearbeitungsstand 16.10.2026: Bewilligungen für Anträge bis 31.08.2026.