Förder-ABC
Die wichtigsten Begriffe rund um Förderungen, einfach erklärt.
- Ablehnungsbescheid
- Das Schreiben, mit dem eine Förderung oder Leistung abgelehnt wird. Bei Behörden kannst du in der Regel innerhalb einer Frist Widerspruch einlegen. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
- Antragsfrist
- Der Zeitraum oder Stichtag, bis zu dem ein Antrag gestellt sein muss. Manche Leistungen werden nur für einen begrenzten Zeitraum rückwirkend gezahlt, bei anderen endet die Antragsmöglichkeit, wenn das Budget erschöpft ist.
- Bewilligungsbescheid
- Das offizielle Schreiben der Förderstelle, mit dem sie die Förderung zusagt. Darin stehen Höhe, Bedingungen und Fristen. Erst mit dem Bescheid steht fest, dass und in welcher Höhe du gefördert wirst.
- Eigenanteil
- Der Teil der Kosten, den du selbst trägst. Viele Zuschüsse decken nur einen Prozentsatz der förderfähigen Kosten.
- Einkommensgrenze
- Ein Höchstbetrag beim Einkommen, bis zu dem eine Förderung möglich ist. Wie das Einkommen berechnet wird (brutto, netto, zu versteuerndes Einkommen, Haushaltseinkommen), legt jedes Programm selbst fest.
- Förderfähige Kosten
- Die Kosten, die bei einer Förderung angerechnet werden. Nicht alle Ausgaben eines Vorhabens zählen dazu. Oft gibt es Höchstbeträge.
- Förderkredit
- Ein Darlehen mit günstigeren Bedingungen als auf dem freien Markt, etwa niedrigeren Zinsen oder tilgungsfreien Anfangsjahren. Es muss zurückgezahlt werden. Bei der KfW beantragst du es meist über deine Hausbank.
- Förderstelle
- Die Stelle, die über eine Förderung entscheidet und sie auszahlt, zum Beispiel eine Behörde, eine Förderbank wie die KfW oder die Sächsische Aufbaubank (SAB) oder eine Kasse.
- Hausbank
- Die Bank oder Sparkasse, über die du einen Förderkredit beantragst. Bei vielen Förderbanken stellst du den Antrag nicht direkt, sondern über ein Kreditinstitut deiner Wahl.
- Kumulierung
- Das Kombinieren mehrerer Förderungen für dasselbe Vorhaben. Manche Programme erlauben das, andere schließen es aus oder begrenzen die Gesamtförderung. Die Regeln stehen in den Förderbedingungen.
- Sozialleistung
- Eine gesetzlich geregelte Leistung, etwa Kindergeld, Wohngeld oder Elterngeld. Erfüllst du die Voraussetzungen, hast du in der Regel einen Rechtsanspruch darauf.
- Steuervergünstigung
- Eine Förderung über die Steuer: Du kannst bestimmte Kosten absetzen oder deine Steuerlast wird direkt verringert. Sie wird meist über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht.
- Tilgungszuschuss
- Ein Teil eines Förderkredits, den du nicht zurückzahlen musst. Die Restschuld verringert sich dadurch um den Zuschussbetrag, meist nachdem du die Umsetzung nachgewiesen hast.
- Verwendungsnachweis
- Der Beleg, dass du das Fördergeld wie vereinbart eingesetzt hast, etwa durch Rechnungen oder eine Bestätigung von Fachleuten. Er ist oft Voraussetzung für die Auszahlung.
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
- Viele Programme fördern nur Vorhaben, die noch nicht begonnen haben. Als Beginn gilt oft schon der Abschluss eines Liefer- oder Handwerkervertrags. Prüfe vor jeder Unterschrift, ob du den Antrag zuerst stellen musst.
- Zuschuss
- Geld, das du für einen bestimmten Zweck bekommst und nicht zurückzahlen musst, solange du die Bedingungen einhältst. Wird der Zweck nicht erfüllt, kann die Förderstelle den Zuschuss zurückfordern.