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Förderkompass

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Antrag möglichSozialleistungBund

Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (§ 37 SGB XI)

Pflegekasse (bei der jeweiligen Krankenkasse)

Monatliche Geldleistung der Pflegekasse, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege zu Hause übernehmen (ab Pflegegrad 2).

Offizielle Programmseite
Förderhöhe
Monatlich 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4), 990 € (PG 5) – Leistungsbeträge 2026.
Antragsfrist
Keine Frist bekannt
Gilt in
Deutschland
Antrag über
Antrag bei der Pflegekasse
Einkommen
Nicht einkommensabhängig
Zuletzt geprüft am
19.10.2026

Worum geht es?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, deren häusliche Pflege durch Angehörige oder andere Personen sichergestellt ist, erhalten Pflegegeld zur freien Verfügung. Es kann mit ambulanten Sachleistungen kombiniert werden. Während Verhinderungspflege wird bis zu acht Wochen im Jahr die Hälfte weitergezahlt. Der Antrag geht an die Pflegekasse, die den Pflegegrad feststellen lässt.

Wichtigste Voraussetzungen

  • Pflegegrad 2 bis 5
  • Häusliche Pflege durch Angehörige/Ehrenamtliche sichergestellt

Ausschlüsse

  • Pflegegrad 1

Checkliste: Unterlagen

Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.

Hinweis zur Prüfung

BMG-Seite und BMG-Übersicht 2026 (PDF) gelesen.

Quellen

Dieses Portal ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Es handelt sich nicht um eine Behörde. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Über Förderansprüche und Bewilligungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.