Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (§ 37 SGB XI)
Pflegekasse (bei der jeweiligen Krankenkasse)
Monatliche Geldleistung der Pflegekasse, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege zu Hause übernehmen (ab Pflegegrad 2).
- Förderhöhe
- Monatlich 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4), 990 € (PG 5) – Leistungsbeträge 2026.
- Antragsfrist
- Keine Frist bekannt
- Gilt in
- Deutschland
- Antrag über
- Antrag bei der Pflegekasse
- Einkommen
- Nicht einkommensabhängig
- Zuletzt geprüft am
- 19.10.2026
Worum geht es?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, deren häusliche Pflege durch Angehörige oder andere Personen sichergestellt ist, erhalten Pflegegeld zur freien Verfügung. Es kann mit ambulanten Sachleistungen kombiniert werden. Während Verhinderungspflege wird bis zu acht Wochen im Jahr die Hälfte weitergezahlt. Der Antrag geht an die Pflegekasse, die den Pflegegrad feststellen lässt.
Wichtigste Voraussetzungen
- Pflegegrad 2 bis 5
- Häusliche Pflege durch Angehörige/Ehrenamtliche sichergestellt
Ausschlüsse
- Pflegegrad 1
Checkliste: Unterlagen
Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.
Hinweis zur Prüfung
BMG-Seite und BMG-Übersicht 2026 (PDF) gelesen.
Quellen
- BMG – Pflegegeld Offizielle Quelle
- BMG – Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Stand 04.11.2025) Offizielle Quelle
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