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Förderkompass

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Antrag möglichSozialleistungBund

Wohngeld (Mietzuschuss / Lastenzuschuss)

Bund/Land; Wohngeldbehörde für Radebeul: Stadtverwaltung Radebeul, Wohngeldstelle

Zuschuss zu Miete oder Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Grundsicherung beziehen.

Förderhöhe
Individuell nach Haushaltsgröße, Mietenstufe, Miete/Belastung und Einkommen; letzte Erhöhung zum 01.01.2025.
Antragsfrist
Zahlung grundsätzlich erst ab dem Antragsmonat; Weiterleistungsantrag ca. 2 Monate vor Ablauf stellen. Reform für 01.01.2027 als Regierungsentwurf geplant (nicht beschlossen).
Gilt in
Deutschland
Antrag über
Wohngeldstelle der Stadt Radebeul, Hauptstraße 4, 01445 Radebeul, oder online über Amt24
Einkommen
Einkommensabhängig
Zuletzt geprüft am
19.10.2026

Worum geht es?

Mieter erhalten Wohngeld als Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer als Lastenzuschuss. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Miete bzw. Belastung und Einkommen ab; seit 2023 ist eine Heizkostenkomponente enthalten. In Radebeul bearbeitet die Stadt selbst die Anträge (nicht das Landratsamt). Wohngeld wird meist für 12 Monate bewilligt und beginnt mit dem Monat der Antragstellung.

Wichtigste Voraussetzungen

  • Mieter (Mietzuschuss) oder Eigentümer von Wohnraum mit max. zwei Wohnungen, der selbst bewohnt wird (Lastenzuschuss)
  • Einkommen unter den Grenzen je nach Haushaltsgröße

Ausschlüsse

  • Bezug von Grundsicherung (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Asylbewerberleistungen
  • Bezug von BAföG, Schüler-BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe

Checkliste: Unterlagen

Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.

Hinweis zur Prüfung

BMWSB-Seite (letzte Erhöhung 01.01.2025, 12 Monate) und Zuständigkeit Stadt Radebeul (radebeul.de, kreis-meissen.de) gelesen. Die geplante Wohngeldreform 2027 (Kabinett 06.07.2026) nur aus Medienquellen – nicht verifiziert.

Quellen

Dieses Portal ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Es handelt sich nicht um eine Behörde. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Über Förderansprüche und Bewilligungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.