Riester-Zulage / staatlich geförderte private Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz ab 2027)
Staatliche Zulagen für private Altersvorsorge – bis Ende 2026 Riester, ab 2027 neue beitragsabhängige Förderung.
- Förderhöhe
- Bis 31.12.2026: Grundzulage max. 175 €/Jahr, Kinderzulage 185 € (Geburt bis 2007) bzw. 300 € (ab 2008). Ab 2027: 50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 € plus 25 Cent je Euro für weitere 1.440 € (max. 540 €/Jahr); Kinderzulage 1 € je Euro bis 300 € je Kind.
- Antragsfrist
- Umstellung auf neue Förderung zum 01.01.2027.
- Gilt in
- Deutschland
- Antrag über
- Über den Anbieter des Altersvorsorgevertrags (Dauerzulageantrag)
- Einkommen
- Teilweise einkommensabhängig
- Zuletzt geprüft am
- 19.10.2026
Worum geht es?
Bis Ende 2026 gelten die bisherigen Riester-Regeln mit Grund- und Kinderzulage, wenn mindestens 4 % des Vorjahreseinkommens (max. 2.100 €) eingezahlt werden. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (Bundesrat 08.05.2026) wird die Förderung ab 2027 beitragsabhängig, und auch Selbstständige werden einbezogen. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, ein Wechsel in die neue Förderung ist per Erklärung möglich. Die Zulage wird über den Anbieter beantragt.
Wichtigste Voraussetzungen
- Bis 2026: zulageberechtigter Personenkreis (insb. rentenversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte)
- Mindesteigenbeitrag 4 % des Vorjahreseinkommens (bis 2026)
- Ab 2027: erweiterter Kreis inkl. Selbstständiger
Checkliste: Unterlagen
Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.
Hinweis zur Prüfung
DRV-Seite zum Altersvorsorge-Reformgesetz gelesen (alte und neue Zulagen). BMF-FAQ war nicht erreichbar (503).
Quellen
- DRV – Altersvorsorge-Reformgesetz Offizielle Quelle
- BMF – FAQ Reform der privaten Altersvorsorge (nicht erreichbar, HTTP 503) Offizielle Quelle
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