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Förderkompass

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Antrag möglichZuschussSteuervergünstigungBund

Riester-Zulage / staatlich geförderte private Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz ab 2027)

Deutsche Rentenversicherung Bund – Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA); Bundesministerium der Finanzen

Staatliche Zulagen für private Altersvorsorge – bis Ende 2026 Riester, ab 2027 neue beitragsabhängige Förderung.

Offizielle Programmseite
Förderhöhe
Bis 31.12.2026: Grundzulage max. 175 €/Jahr, Kinderzulage 185 € (Geburt bis 2007) bzw. 300 € (ab 2008). Ab 2027: 50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 € plus 25 Cent je Euro für weitere 1.440 € (max. 540 €/Jahr); Kinderzulage 1 € je Euro bis 300 € je Kind.
Antragsfrist
Umstellung auf neue Förderung zum 01.01.2027.
Gilt in
Deutschland
Antrag über
Über den Anbieter des Altersvorsorgevertrags (Dauerzulageantrag)
Einkommen
Teilweise einkommensabhängig
Zuletzt geprüft am
19.10.2026

Worum geht es?

Bis Ende 2026 gelten die bisherigen Riester-Regeln mit Grund- und Kinderzulage, wenn mindestens 4 % des Vorjahreseinkommens (max. 2.100 €) eingezahlt werden. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (Bundesrat 08.05.2026) wird die Förderung ab 2027 beitragsabhängig, und auch Selbstständige werden einbezogen. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, ein Wechsel in die neue Förderung ist per Erklärung möglich. Die Zulage wird über den Anbieter beantragt.

Wichtigste Voraussetzungen

  • Bis 2026: zulageberechtigter Personenkreis (insb. rentenversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte)
  • Mindesteigenbeitrag 4 % des Vorjahreseinkommens (bis 2026)
  • Ab 2027: erweiterter Kreis inkl. Selbstständiger

Checkliste: Unterlagen

Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.

Hinweis zur Prüfung

DRV-Seite zum Altersvorsorge-Reformgesetz gelesen (alte und neue Zulagen). BMF-FAQ war nicht erreichbar (503).

Quellen

Dieses Portal ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Es handelt sich nicht um eine Behörde. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Über Förderansprüche und Bewilligungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.