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Förderkompass

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Antrag möglichSozialleistungBund

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Pflegekasse (bei der jeweiligen Krankenkasse)

Bis zu 131 € monatlich für anerkannte Entlastungs- und Unterstützungsangebote bei häuslicher Pflege, schon ab Pflegegrad 1.

Offizielle Programmseite
Förderhöhe
Bis zu 131 € monatlich (Pflegegrad 1–5, Leistungsbetrag 2026).
Antragsfrist
Keine Frist bekannt
Gilt in
Deutschland
Antrag über
Kostenerstattung über die Pflegekasse
Einkommen
Nicht einkommensabhängig
Zuletzt geprüft am
19.10.2026

Worum geht es?

Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die zu Hause leben, können den Entlastungsbetrag für zweckgebundene Leistungen einsetzen, etwa anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder bestimmte Leistungen ambulanter Dienste. Die Pflegekasse erstattet die Kosten gegen Nachweis. Ein Referentenentwurf (Pflegeneuordnungsgesetz) sieht künftig einen Umbau vor; Stand der Gesetzgebung nicht bestätigt.

Wichtigste Voraussetzungen

  • Pflegegrad 1 bis 5
  • Häusliche Pflege
  • Nutzung anerkannter/zugelassener Angebote

Checkliste: Unterlagen

Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.

Hinweis zur Prüfung

Betrag aus BMG-Übersicht 2026 (Stand 04.11.2025) gelesen. Verwendungszwecke im Detail nicht auf einer BMG-Einzelseite geprüft (BMG-URL lieferte 404). Mögliche Änderung durch PNOG nur aus Suchergebnis.

Quellen

Dieses Portal ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Es handelt sich nicht um eine Behörde. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Über Förderansprüche und Bewilligungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.