Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Pflegekasse (bei der jeweiligen Krankenkasse)
Bis zu 131 € monatlich für anerkannte Entlastungs- und Unterstützungsangebote bei häuslicher Pflege, schon ab Pflegegrad 1.
- Förderhöhe
- Bis zu 131 € monatlich (Pflegegrad 1–5, Leistungsbetrag 2026).
- Antragsfrist
- Keine Frist bekannt
- Gilt in
- Deutschland
- Antrag über
- Kostenerstattung über die Pflegekasse
- Einkommen
- Nicht einkommensabhängig
- Zuletzt geprüft am
- 19.10.2026
Worum geht es?
Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die zu Hause leben, können den Entlastungsbetrag für zweckgebundene Leistungen einsetzen, etwa anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder bestimmte Leistungen ambulanter Dienste. Die Pflegekasse erstattet die Kosten gegen Nachweis. Ein Referentenentwurf (Pflegeneuordnungsgesetz) sieht künftig einen Umbau vor; Stand der Gesetzgebung nicht bestätigt.
Wichtigste Voraussetzungen
- Pflegegrad 1 bis 5
- Häusliche Pflege
- Nutzung anerkannter/zugelassener Angebote
Checkliste: Unterlagen
Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.
Hinweis zur Prüfung
Betrag aus BMG-Übersicht 2026 (Stand 04.11.2025) gelesen. Verwendungszwecke im Detail nicht auf einer BMG-Einzelseite geprüft (BMG-URL lieferte 404). Mögliche Änderung durch PNOG nur aus Suchergebnis.
Quellen
- BMG – Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 Offizielle Quelle
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