Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche (LBlindG)
Freistaat Sachsen; Antragstelle: Landratsamt Meißen, Kreissozialamt
Monatliche, einkommensunabhängige Leistung in Sachsen für blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen sowie schwerstbehinderte Kinder.
- Förderhöhe
- Blinde Erwachsene 380 €, blinde Kinder unter 14 Jahren 285 €, hochgradig Sehbehinderte 100 €, Gehörlose 150 €, schwerstbehinderte Kinder 120 €, Taubblinde (Merkzeichen TBl) zusätzlich 320 € monatlich; keine jährliche Anpassung.
- Antragsfrist
- Keine Frist bekannt
- Gilt in
- Sachsen
- Antrag über
- Online über Amt24 oder beim Landratsamt Meißen, Kreissozialamt
- Einkommen
- Nicht einkommensabhängig
- Zuletzt geprüft am
- 19.10.2026
Worum geht es?
Sachsen zahlt nach dem Landesblindengeldgesetz monatliche Nachteilsausgleiche unabhängig von Einkommen und Vermögen. Neben Blinden erhalten auch hochgradig Sehbehinderte, Gehörlose, schwerstbehinderte Kinder und Taubblinde Leistungen. Bei häuslicher Pflege oder vollstationärer Pflege kann die Leistung um bis zu 50 % gekürzt werden. Der Antrag läuft im Landkreis Meißen über das Kreissozialamt bzw. online über Amt24.
Wichtigste Voraussetzungen
- Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen
- Blindheit, hochgradige Sehbehinderung, Gehörlosigkeit oder schwerste Behinderung (Kind)
Ausschlüsse
- Blinde erhalten nicht zusätzlich den Nachteilsausgleich für hochgradig Sehbehinderte
- Kürzung bis 50 % bei Pflegeleistungen
Checkliste: Unterlagen
Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.
Hinweis zur Prüfung
Beträge auf sachsen.de-Seite gelesen; Zuständigkeit Kreissozialamt Meißen gelesen. Amt24-Seite selbst lieferte keinen lesbaren Inhalt.
Quellen
- Behindern verhindern (sachsen.de) – Landesblindengeld Offizielle Quelle
- Landkreis Meißen – Landesblindengeld beantragen Offizielle Quelle
- Offizieller Antrag Antragsportal
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