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Förderkompass

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Antrag möglichZuschussFreistaat Sachsen

Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen (FRL Wohnraumanpassung)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Zuschuss für den barrierearmen Umbau der eigenen Wohnung oder Mietwohnung bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung.

Förderhöhe
80 % der förderfähigen Kosten bis 4.000 €; bis 10.000 € für Rollstuhlnutzer mit Merkzeichen 'R'; bei SGB-II/XII-Bezug 100 % bis 5.000 € (barrierereduziert) bzw. bis 12.500 € (rollstuhlgerecht); Mindestzuschuss 1.500 €.
Antragsfrist
Keine Antragsfrist genannt; Bearbeitungsstand 16.10.2026: Bewilligungen für Anträge bis 31.08.2026.
Gilt in
Sachsen
Antrag über
Online über das Förderportal der SAB (Papierantrag nur ausnahmsweise)
Einkommen
Einkommensabhängig
Zuletzt geprüft am
19.10.2026

Worum geht es?

Der Freistaat Sachsen bezuschusst Umbauten wie Treppenlifte, Badumbau, Schwellenabbau oder Rampen, damit Menschen mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung in ihrer Wohnung bleiben können. Antragstellen können Eigentümer selbst genutzter Wohnungen bzw. Häuser mit bis zu zwei Wohnungen sowie Mieter mit Zustimmung des Vermieters. Die Einschränkung wird von einer Fachstelle (VdK, LAG Selbsthilfe, Behindertenverband Leipzig) begutachtet. Seit 18.03.2026 gelten neue Konditionen.

Wichtigste Voraussetzungen

  • Dauerhafte Mobilitätseinschränkung, bestätigt durch Fachstelle
  • Antragsteller ist die mobilitätseingeschränkte Person selbst
  • Eigentümer (selbst genutzt, max. 2 Wohnungen) oder Mieter mit Vermieterzustimmung
  • Einkommensgrenze: 40.000 € (1 Person), 60.000 € (2 Erwachsene), + 10.000 € je weiterer Person
  • Kein Auftrag an Handwerker vor Antragstellung

Ausschlüsse

  • Keine wiederholte Förderung für dieselbe Wohnung (Ausnahme: erstmaliger Antrag rollstuhlgerecht)

Checkliste: Unterlagen

Laut offizieller Quelle benötigt. Zum Abhaken (wird nicht gespeichert).

Hinweis zur Prüfung

SAB-Seite (Stand 16.10.2026) gelesen; Richtlinie veröffentlicht im SächsABl. Nr. 11/2026.

Quellen

Dieses Portal ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Es handelt sich nicht um eine Behörde. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Über Förderansprüche und Bewilligungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.