Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen (FRL Wohnraumanpassung)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zuschuss für den barrierearmen Umbau der eigenen Wohnung oder Mietwohnung bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung.
- Förderhöhe
- 80 % der förderfähigen Kosten bis 4.000 €; bis 10.000 € für Rollstuhlnutzer mit Merkzeichen 'R'; bei SGB-II/XII-Bezug 100 % bis 5.000 € (barrierereduziert) bzw. bis 12.500 € (rollstuhlgerecht); Mindestzuschuss 1.500 €.
- Antragsfrist
- Keine Antragsfrist genannt; Bearbeitungsstand 16.10.2026: Bewilligungen für Anträge bis 31.08.2026.
- Gilt in
- Sachsen
- Antrag über
- Online über das Förderportal der SAB (Papierantrag nur ausnahmsweise)
- Einkommen
- Einkommensabhängig
- Zuletzt geprüft am
- 19.10.2026
Worum geht es?
Der Freistaat Sachsen bezuschusst Umbauten wie Treppenlifte, Badumbau, Schwellenabbau oder Rampen, damit Menschen mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung in ihrer Wohnung bleiben können. Antragstellen können Eigentümer selbst genutzter Wohnungen bzw. Häuser mit bis zu zwei Wohnungen sowie Mieter mit Zustimmung des Vermieters. Die Einschränkung wird von einer Fachstelle (VdK, LAG Selbsthilfe, Behindertenverband Leipzig) begutachtet. Seit 18.03.2026 gelten neue Konditionen.
Wichtigste Voraussetzungen
- Dauerhafte Mobilitätseinschränkung, bestätigt durch Fachstelle
- Antragsteller ist die mobilitätseingeschränkte Person selbst
- Eigentümer (selbst genutzt, max. 2 Wohnungen) oder Mieter mit Vermieterzustimmung
- Einkommensgrenze: 40.000 € (1 Person), 60.000 € (2 Erwachsene), + 10.000 € je weiterer Person
- Kein Auftrag an Handwerker vor Antragstellung
Ausschlüsse
- Keine wiederholte Förderung für dieselbe Wohnung (Ausnahme: erstmaliger Antrag rollstuhlgerecht)
Checkliste: Unterlagen
Laut offizieller Quelle benötigt. Zum Abhaken (wird nicht gespeichert).
Hinweis zur Prüfung
SAB-Seite (Stand 16.10.2026) gelesen; Richtlinie veröffentlicht im SächsABl. Nr. 11/2026.
Quellen
- SAB – Wohnraumanpassung Offizielle Quelle
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