Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens
Bundesstiftung Mutter und Kind
Ergänzende finanzielle Hilfe für schwangere Frauen in einer Notlage, beantragt in einer Schwangerschaftsberatungsstelle.
Unabhängiges, kostenloses Informationsangebot, keine Behörde. Über Förderungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen. Mehr erfahren
Bundesstiftung Mutter und Kind
Ergänzende finanzielle Hilfe für schwangere Frauen in einer Notlage, beantragt in einer Schwangerschaftsberatungsstelle.
Jobcenter Landkreis Meißen
Existenzsichernde Leistung für erwerbsfähige Menschen, deren Einkommen nicht zum Leben reicht – seit 1. Juli 2026 statt Bürgergeld.
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Zusätzliche monatliche Leistung zum Kindergeld für Familien mit kleinem Einkommen.
Landratsamt Meißen, Kreissozialamt (Sachgebiet Wohngeld/Bildung und Teilhabe) bzw. Jobcenter
Zuschüsse für Schulbedarf, Ausflüge, Mittagessen, Lernförderung und Vereinsbeiträge für Kinder aus Familien mit Wohngeld, Kinderzuschlag oder Grundsicherung.
Stadtverwaltung Radebeul, Amt für Bildung, Jugend und Soziales
Ermäßigungsausweis der Stadt Radebeul für Menschen mit Sozialleistungen, meist halber Preis bei Freizeit-, Kultur- und Bildungsangeboten.
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zuschuss für die Reparatur privat genutzter Elektro- und Elektronikgeräte bei teilnehmenden Fachbetrieben in Sachsen.
Sächsische Familienstiftung (Freistaat Sachsen)
Einmalige Hilfe für Schwangere und Familien in Sachsen, die in eine besondere finanzielle Notlage geraten sind.
Bund/Land; Antragstelle: Landratsamt Meißen, Kreisjugendamt, Sachgebiet Unterhaltsvorschuss
Staatlicher Vorschuss für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt.
Bund/Land; Wohngeldbehörde für Radebeul: Stadtverwaltung Radebeul, Wohngeldstelle
Zuschuss zu Miete oder Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Grundsicherung beziehen.
Landratsamt Meißen, Kreisjugendamt, Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen
Eltern mit geringem Einkommen können beim Kreisjugendamt die Übernahme der Kita- oder Tagespflegebeiträge beantragen.
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