Kinderzuschlag (KiZ)
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Zusätzliche monatliche Leistung zum Kindergeld für Familien mit kleinem Einkommen.
- Förderhöhe
- Bis zu 297 € pro Kind und Monat (inkl. Sofortzuschlag 25 €, Betrag seit 01.01.2025 laut Familienportal).
- Antragsfrist
- Keine rückwirkende Zahlung für Zeiträume vor Antragstellung; Bewilligung für 6 Monate.
- Gilt in
- Deutschland
- Antrag über
- Online oder schriftlich bei der Familienkasse
- Einkommen
- Einkommensabhängig
- Zuletzt geprüft am
- 19.10.2026
Worum geht es?
Familien, die Kindergeld erhalten, aber mit ihrem Einkommen nur knapp den eigenen Bedarf decken, können Kinderzuschlag bekommen. Er wird für sechs Monate bewilligt und muss dann neu beantragt werden. Wer KiZ bezieht, hat zusätzlich Anspruch auf Bildung und Teilhabe und kann sich von Kita-Gebühren befreien lassen. Der KiZ-Lotse der Familienkasse hilft bei der Vorprüfung.
Wichtigste Voraussetzungen
- Bezug von Kindergeld
- Mindesteinkommen: 900 € brutto (Paare) bzw. 600 € brutto (Alleinerziehende)
- Geringes Einkommen
Checkliste: Unterlagen
Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.
Hinweis zur Prüfung
BA-Seite (297 €, 6 Monate, Mindesteinkommen) und Familienportal (seit 01.01.2025) gelesen. Ob 2026 eine Anpassung erfolgte, nennt die BA-Seite nicht; Betrag dort weiterhin 297 €.
Quellen
- BA – Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer Offizielle Quelle
- Familienportal – Kinderzuschlag Offizielle Quelle
- Offizieller Antrag Antragsportal
Dieses Portal ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Es handelt sich nicht um eine Behörde. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Über Förderansprüche und Bewilligungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.