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Förderkompass

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Antrag möglichSozialleistungBund

Kinderzuschlag (KiZ)

Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Zusätzliche monatliche Leistung zum Kindergeld für Familien mit kleinem Einkommen.

Förderhöhe
Bis zu 297 € pro Kind und Monat (inkl. Sofortzuschlag 25 €, Betrag seit 01.01.2025 laut Familienportal).
Antragsfrist
Keine rückwirkende Zahlung für Zeiträume vor Antragstellung; Bewilligung für 6 Monate.
Gilt in
Deutschland
Antrag über
Online oder schriftlich bei der Familienkasse
Einkommen
Einkommensabhängig
Zuletzt geprüft am
19.10.2026

Worum geht es?

Familien, die Kindergeld erhalten, aber mit ihrem Einkommen nur knapp den eigenen Bedarf decken, können Kinderzuschlag bekommen. Er wird für sechs Monate bewilligt und muss dann neu beantragt werden. Wer KiZ bezieht, hat zusätzlich Anspruch auf Bildung und Teilhabe und kann sich von Kita-Gebühren befreien lassen. Der KiZ-Lotse der Familienkasse hilft bei der Vorprüfung.

Wichtigste Voraussetzungen

  • Bezug von Kindergeld
  • Mindesteinkommen: 900 € brutto (Paare) bzw. 600 € brutto (Alleinerziehende)
  • Geringes Einkommen

Checkliste: Unterlagen

Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.

Hinweis zur Prüfung

BA-Seite (297 €, 6 Monate, Mindesteinkommen) und Familienportal (seit 01.01.2025) gelesen. Ob 2026 eine Anpassung erfolgte, nennt die BA-Seite nicht; Betrag dort weiterhin 297 €.

Quellen

Dieses Portal ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Es handelt sich nicht um eine Behörde. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Über Förderansprüche und Bewilligungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.