Übernahme bzw. Erlass von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Landratsamt Meißen, Kreisjugendamt, Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen
Eltern mit geringem Einkommen können beim Kreisjugendamt die Übernahme der Kita- oder Tagespflegebeiträge beantragen.
- Förderhöhe
- Keine offizielle Angabe erfasst
- Antragsfrist
- Keine Frist bekannt
- Gilt in
- Landkreis Meißen
- Antrag über
- Antrag beim Landratsamt Meißen, Kreisjugendamt, Loosestraße 17/19, 01662 Meißen
- Einkommen
- Einkommensabhängig
- Zuletzt geprüft am
- 19.10.2026
Worum geht es?
Wenn die Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten, Hort oder Tagespflege eine unzumutbare Belastung sind, kann das Kreisjugendamt Meißen sie ganz oder teilweise übernehmen. Zuständig ist das Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen; die Sachbearbeitung richtet sich nach Wohnort und Nachname. Daneben veröffentlicht der Landkreis die Absenkungsbeträge (z. B. für Alleinerziehende und Geschwister). Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld sollten dies prüfen; laut Bundesagentur können sie sich von Kita-Gebühren befreien lassen.
Wichtigste Voraussetzungen
- Kind besucht Kita oder Kindertagespflege
- Wohnsitz im Landkreis Meißen
- Unzumutbare finanzielle Belastung (Einkommensprüfung)
Checkliste: Unterlagen
Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.
Hinweis zur Prüfung
Existenz des Angebots, Formularname und Zuständigkeit auf kreis-meissen.de gelesen. Einkommensgrenzen, Beträge und Unterlagen standen nicht auf der Seite (nur in PDF-Formularen, nicht gelesen). Rechtsgrundlage (§ 90 SGB VIII) nicht auf der Seite genannt.
Quellen
- Landkreis Meißen – Wirtschaftliche Hilfen, Kita-Elternbeiträge, Zuschüsse Offizielle Quelle
- BA – Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer (Hinweis Kita-Gebührenbefreiung) Offizielle Quelle
Dieses Portal ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Es handelt sich nicht um eine Behörde. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Über Förderansprüche und Bewilligungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.