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Förderkompass

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Radebeul-Pass

Stadtverwaltung Radebeul, Amt für Bildung, Jugend und Soziales

Ermäßigungsausweis der Stadt Radebeul für Menschen mit Sozialleistungen, meist halber Preis bei Freizeit-, Kultur- und Bildungsangeboten.

Förderhöhe
Ermäßigung, in der Regel die Hälfte des regulären Preises (laut Flyer); kein Geldbetrag.
Antragsfrist
Keine Frist bekannt
Gilt in
Radebeul
Antrag über
Persönlich im Amt für Bildung, Jugend und Soziales, Hauptstraße 4, 01445 Radebeul (Sachgebiet Wohngeld / Beratung in besonderen Lebenslagen), zu den Sprechzeiten
Einkommen
Einkommensabhängig
Zuletzt geprüft am
19.10.2026

Worum geht es?

Wer in Radebeul mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und eine bestimmte Sozialleistung bezieht, kann den Radebeul-Pass bekommen. Damit gibt es reduzierte Eintritte und Gebühren, zum Beispiel an der Volkshochschule, in der Stadtbibliothek, in Museen und der Sternwarte, im Bilzbad, in der Schwimmhalle Krokofit und an den Landesbühnen Sachsen. Außerdem eröffnet der Pass den Zugang zur Kulturloge Dresden und zur Radebeuler Tafel. Der Pass wird vor Ort mit Foto ausgestellt und gilt ein Jahr.

Wichtigste Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Radebeul
  • Bezug mindestens einer Leistung: Kinderzuschlag, Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Bürgergeld (seit 07/2026 Grundsicherungsgeld) oder Übernahme des Kita-Elternbeitrags
  • Persönliche Antragstellung (digitales Passfoto vor Ort)

Checkliste: Unterlagen

Laut offizieller Quelle benötigt. Zum Abhaken (wird nicht gespeichert).

Hinweis zur Prüfung

Flyer und Antragsformular (PDF, Antrag erstellt 01/2025) sowie Seite radebeul.de/wohngeld gelesen. Flyer nennt noch 'Bürgergeld'; ob 'Grundsicherungsgeld' (seit 01.07.2026) gleich behandelt wird, ist nicht ausdrücklich bestätigt. Die vollständige Ermäßigungsliste (Ermaessigung.pdf) wurde nicht gelesen.

Quellen

Dieses Portal ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Es handelt sich nicht um eine Behörde. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Über Förderansprüche und Bewilligungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.