Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens
Bundesstiftung Mutter und Kind
Ergänzende finanzielle Hilfe für schwangere Frauen in einer Notlage, beantragt in einer Schwangerschaftsberatungsstelle.
- Förderhöhe
- Keine offizielle Angabe erfasst
- Antragsfrist
- Keine Frist bekannt
- Gilt in
- Deutschland
- Antrag über
- Persönlich in einer Schwangerschaftsberatungsstelle (Beratungsstellensuche auf der Stiftungsseite)
- Einkommen
- Einkommensabhängig
- Zuletzt geprüft am
- 19.10.2026
Worum geht es?
Die Bundesstiftung unterstützt schwangere Frauen in finanziellen Notlagen ergänzend, etwa für Erstausstattung, Wohnung oder Kinderbetreuung. Die Hilfe muss persönlich im Rahmen eines Beratungsgesprächs in einer Schwangerschaftsberatungsstelle beantragt werden. Die Leistungen sind unpfändbar. Laut Stiftung hat das Bundeskabinett am 22.07.2026 mehr Mittel beschlossen.
Wichtigste Voraussetzungen
- Schwangerschaft
- Finanzielle Notlage
- Beratungsgespräch vor Ort in einer Schwangerschaftsberatungsstelle
Checkliste: Unterlagen
Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.
Hinweis zur Prüfung
Startseite der Stiftung gelesen; keine Beträge genannt. Verwendungszwecke (Erstausstattung etc.) aus allgemeinem Wissen – nicht auf der gelesenen Seite bestätigt.
Quellen
- Bundesstiftung Mutter und Kind Offizielle Quelle
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