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Förderkompass

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Antrag möglichZuschussBund

Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens

Bundesstiftung Mutter und Kind

Ergänzende finanzielle Hilfe für schwangere Frauen in einer Notlage, beantragt in einer Schwangerschaftsberatungsstelle.

Offizielle Programmseite
Förderhöhe
Keine offizielle Angabe erfasst
Antragsfrist
Keine Frist bekannt
Gilt in
Deutschland
Antrag über
Persönlich in einer Schwangerschaftsberatungsstelle (Beratungsstellensuche auf der Stiftungsseite)
Einkommen
Einkommensabhängig
Zuletzt geprüft am
19.10.2026

Worum geht es?

Die Bundesstiftung unterstützt schwangere Frauen in finanziellen Notlagen ergänzend, etwa für Erstausstattung, Wohnung oder Kinderbetreuung. Die Hilfe muss persönlich im Rahmen eines Beratungsgesprächs in einer Schwangerschaftsberatungsstelle beantragt werden. Die Leistungen sind unpfändbar. Laut Stiftung hat das Bundeskabinett am 22.07.2026 mehr Mittel beschlossen.

Wichtigste Voraussetzungen

  • Schwangerschaft
  • Finanzielle Notlage
  • Beratungsgespräch vor Ort in einer Schwangerschaftsberatungsstelle

Checkliste: Unterlagen

Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.

Hinweis zur Prüfung

Startseite der Stiftung gelesen; keine Beträge genannt. Verwendungszwecke (Erstausstattung etc.) aus allgemeinem Wissen – nicht auf der gelesenen Seite bestätigt.

Quellen

Dieses Portal ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Es handelt sich nicht um eine Behörde. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Über Förderansprüche und Bewilligungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.