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Förderkompass

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PausiertZuschussFreistaat Sachsen

Reparaturbonus Sachsen

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Zuschuss für die Reparatur privat genutzter Elektro- und Elektronikgeräte bei teilnehmenden Fachbetrieben in Sachsen.

Offizielle Programmseite
Förderhöhe
50 % der förderfähigen Kosten, höchstens 200 € je Reparatur; Mindestrechnungsbetrag 115 €; max. 2 Reparaturen pro Jahr.
Antragsfrist
Antrag möglichst bis 1. Dezember des laufenden Jahres; Rechnungsdatum ab 02.10.2025. Laut SAB-Startseite sollen derzeit wegen eines technischen Problems vorübergehend keine neuen Anträge gestellt werden.
Gilt in
Sachsen
Antrag über
Digital über das Förderportal der SAB nach erfolgter Reparatur
Einkommen
Nicht einkommensabhängig
Zuletzt geprüft am
19.10.2026

Worum geht es?

Privatpersonen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Sachsen erhalten einen Zuschuss zu erfolgreichen Reparaturen an Elektrogeräten, die auf der Liste förderfähiger Geräte stehen. Die Reparatur muss durch einen gelisteten Reparaturbetrieb erfolgen; erst danach wird digital über das SAB-Förderportal (Verimi-Identifizierung) beantragt. Bis zu zwei Reparaturen pro Kalenderjahr sind förderfähig; Mittel werden nach Eingang vergeben.

Wichtigste Voraussetzungen

  • Mindestens 18 Jahre, Hauptwohnsitz in Sachsen
  • Gerät auf Liste förderfähiger Geräte
  • Reparatur durch gelisteten Betrieb, erfolgreich und bezahlt
  • Identifizierung über Verimi

Ausschlüsse

  • Unternehmen, Vereine, Kommunen
  • Erfolglose Reparaturversuche
  • Aufrüstung funktionierender Geräte, Ersatz durch Neugerät

Checkliste: Unterlagen

Laut offizieller Quelle benötigt. Zum Abhaken (wird nicht gespeichert).

Hinweis zur Prüfung

Programmseite gelesen (enthält teils veraltete/Platzhalter-Texte). Die SAB-Startseite bittet wegen eines technischen Problems vorübergehend um Verzicht auf neue Anträge – daher Status PAUSED. Restbudget laut Countdown je 2,75 Mio. € für zwei Antragstellergruppen.

Quellen

Dieses Portal ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Es handelt sich nicht um eine Behörde. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Über Förderansprüche und Bewilligungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.