Reparaturbonus Sachsen
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zuschuss für die Reparatur privat genutzter Elektro- und Elektronikgeräte bei teilnehmenden Fachbetrieben in Sachsen.
- Förderhöhe
- 50 % der förderfähigen Kosten, höchstens 200 € je Reparatur; Mindestrechnungsbetrag 115 €; max. 2 Reparaturen pro Jahr.
- Antragsfrist
- Antrag möglichst bis 1. Dezember des laufenden Jahres; Rechnungsdatum ab 02.10.2025. Laut SAB-Startseite sollen derzeit wegen eines technischen Problems vorübergehend keine neuen Anträge gestellt werden.
- Gilt in
- Sachsen
- Antrag über
- Digital über das Förderportal der SAB nach erfolgter Reparatur
- Einkommen
- Nicht einkommensabhängig
- Zuletzt geprüft am
- 19.10.2026
Worum geht es?
Privatpersonen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Sachsen erhalten einen Zuschuss zu erfolgreichen Reparaturen an Elektrogeräten, die auf der Liste förderfähiger Geräte stehen. Die Reparatur muss durch einen gelisteten Reparaturbetrieb erfolgen; erst danach wird digital über das SAB-Förderportal (Verimi-Identifizierung) beantragt. Bis zu zwei Reparaturen pro Kalenderjahr sind förderfähig; Mittel werden nach Eingang vergeben.
Wichtigste Voraussetzungen
- Mindestens 18 Jahre, Hauptwohnsitz in Sachsen
- Gerät auf Liste förderfähiger Geräte
- Reparatur durch gelisteten Betrieb, erfolgreich und bezahlt
- Identifizierung über Verimi
Ausschlüsse
- Unternehmen, Vereine, Kommunen
- Erfolglose Reparaturversuche
- Aufrüstung funktionierender Geräte, Ersatz durch Neugerät
Checkliste: Unterlagen
Laut offizieller Quelle benötigt. Zum Abhaken (wird nicht gespeichert).
Hinweis zur Prüfung
Programmseite gelesen (enthält teils veraltete/Platzhalter-Texte). Die SAB-Startseite bittet wegen eines technischen Problems vorübergehend um Verzicht auf neue Anträge – daher Status PAUSED. Restbudget laut Countdown je 2,75 Mio. € für zwei Antragstellergruppen.
Quellen
- SAB – Reparaturbonus Offizielle Quelle
- SAB – Startseite (Hinweis auf vorübergehenden Antragsstopp) Offizielle Quelle
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