Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, kann für Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Energieberatung und barrierefreien Umbau Förderungen nutzen. Die wichtigsten Programme kommen vom Bund über KfW und BAFA.
Alternativ zu Zuschüssen gibt es für selbstgenutztes Wohneigentum eine Steuerermäßigung für energetische Sanierungen. Beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme ist in der Regel ausgeschlossen.
Staatliche Zulage auf vermögenswirksame Leistungen von Arbeitnehmern bei Bausparen oder Fondssparen.
Förderhöhe
20 % auf bis zu 400 € jährlich (Beteiligungen, z. B. Aktienfonds; höchstens 80 €) und 9 % auf bis zu 470 € jährlich (Bausparen und wohnungswirtschaftliche Anlagen; höchstens 42,30 €).
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Zuschuss von 50 % zum Honorar einer Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP).
Förderhöhe
50 % des Beratungshonorars, max. 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab 3 Wohneinheiten); WEG zusätzlich bis 250 € für Erläuterung in der Eigentümerversammlung.
Frist
Antrag vor Beginn der Beratung; ab 01.12.2026 muss der iSFP mit Version 2.7.x erstellt werden.
KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.
Förderhöhe
Bis 150.000 € je Wohneinheit; Tilgungszuschuss 5–15 % (z. B. EH 40 NH 15 %, max. 22.500 €), plus WPB-Bonus 10 Pp. und Serielle Sanierung bis 15 Pp.; Baubegleitung 50 % (EFH bis 5.000 €).
Frist
Antrag vor Baubeginn bzw. erster Kaufpreiszahlung; Förderung unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Seite verweist auf Richtlinie vom 02.09.2026.
Zinsgünstiges Darlehen des Freistaats Sachsen für Familien mit Kindern, die selbst genutztes Wohneigentum kaufen oder bauen.
Förderhöhe
Bis zu 80.000 € je Haushalt, zzgl. bis zu 10.000 € für mobilitätseingeschränkte Familienmitglieder; Zins 0,10 % bis 2,65 % p. a. fest für 25 Jahre (laut SAB).
Frist
Online-Antrag wird umgestellt: Entwürfe bis 8. November 2026 absenden; neue Antragsstrecke voraussichtlich ab ca. 9. November 2026.
Zuschuss von 30 bis 70 % (in Einzelfällen 80 %) für eine neue klimafreundliche Heizung wie Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss.
Förderhöhe
Grundförderung 30 % (für Wärmepumpen laut BAFA-Förderübersicht ab voraussichtlich Q1 2027 nur noch 15 %); Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Pp.); Einkommensbonus 10–40 % je nach zvE und Kindern (Bedingungen ab 21.07.2026); Gesamtobergrenze 70 % bzw. 80 % bei niedrigem Einkommen; förderfähige Kosten max. 28.000 € (EFH/1. Wohneinheit).
Frist
Antrag vor Vorhabenbeginn; Vorhaben innerhalb 36 Monaten nach Zusage abschließen. Förderung unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Wer sein selbstgenutztes, über zehn Jahre altes Wohngebäude energetisch saniert, kann 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer abziehen.
Förderhöhe
7 % der Aufwendungen im Abschlussjahr und Folgejahr (je max. 14.000 €), 6 % im dritten Jahr (max. 12.000 €); insgesamt max. 40.000 € je Objekt; Energieberaterkosten zu 50 %.