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Förderkompass

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Antrag möglichZuschussBund

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)

KfW Bankengruppe

Zuschuss von 30 bis 70 % (in Einzelfällen 80 %) für eine neue klimafreundliche Heizung wie Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss.

Förderhöhe
Grundförderung 30 % (für Wärmepumpen laut BAFA-Förderübersicht ab voraussichtlich Q1 2027 nur noch 15 %); Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Pp.); Einkommensbonus 10–40 % je nach zvE und Kindern (Bedingungen ab 21.07.2026); Gesamtobergrenze 70 % bzw. 80 % bei niedrigem Einkommen; förderfähige Kosten max. 28.000 € (EFH/1. Wohneinheit).
Antragsfrist
Antrag vor Vorhabenbeginn; Vorhaben innerhalb 36 Monaten nach Zusage abschließen. Förderung unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Gilt in
Deutschland
Antrag über
Online im KfW-Kundenportal 'Meine KfW' (mit BzA-ID)
Einkommen
Teilweise einkommensabhängig
Zuletzt geprüft am
19.10.2026

Worum geht es?

Private Eigentümer erhalten einen Zuschuss für Kauf und Einbau einer klimafreundlichen Heizung oder den Anschluss an ein Wärmenetz. Zur Grundförderung kommen für Selbstnutzer ein Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch alter fossiler Heizungen und ein einkommensabhängiger Bonus. Vor dem Antrag ist ein Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung nötig; beantragt wird im Portal 'Meine KfW' vor Vorhabenbeginn. Ab 2027 sinken einzelne Boni schrittweise.

Wichtigste Voraussetzungen

  • Eigentümer laut Grundbuch (EFH/MFH) bzw. WEG-Eigentümer
  • Liefer-/Leistungsvertrag mit Bedingung vor Antrag
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) durch Fachunternehmen/Experten
  • Boni nur für selbstgenutzte Wohneinheit

Ausschlüsse

  • GbR und juristische Personen (Produkt 459)
  • Nießbrauchberechtigte
  • Boni können nicht nachträglich beantragt werden

Checkliste: Unterlagen

Laut offizieller Quelle benötigt. Zum Abhaken (wird nicht gespeichert).

Hinweis zur Prüfung

KfW-Produktseite mit neuer Einkommensbonus-Staffel und Absenkungsplan gelesen. Absenkung des Wärmepumpen-Grundfördersatzes ab vsl. Q1 2027 am 19.10.2026 in der BAFA-Förderübersicht (Stand 28.07.2026) geprüft.

Quellen

Dieses Portal ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Es handelt sich nicht um eine Behörde. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Über Förderansprüche und Bewilligungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.