Familienwohnen (FRL Familienwohnen)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zinsgünstiges Darlehen des Freistaats Sachsen für Familien mit Kindern, die selbst genutztes Wohneigentum kaufen oder bauen.
- Förderhöhe
- Bis zu 80.000 € je Haushalt, zzgl. bis zu 10.000 € für mobilitätseingeschränkte Familienmitglieder; Zins 0,10 % bis 2,65 % p. a. fest für 25 Jahre (laut SAB).
- Antragsfrist
- Online-Antrag wird umgestellt: Entwürfe bis 8. November 2026 absenden; neue Antragsstrecke voraussichtlich ab ca. 9. November 2026.
- Gilt in
- Sachsen
- Antrag über
- Online über das Förderportal der SAB (Identifizierung vor Ort oder per POSTIDENT)
- Einkommen
- Einkommensabhängig
- Zuletzt geprüft am
- 19.10.2026
Worum geht es?
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind erhalten über die SAB ein langfristiges Förderdarlehen für Kauf, Bau oder Umbau zu selbst genutztem Wohnraum, auch in gemeinschaftlichen Wohnprojekten. Das Darlehen läuft 25 Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren; der Zins sinkt mit der Zahl der Kinder. Es muss mit einem KfW-Wohneigentumskredit kombiniert werden, und die Immobilie muss mindestens Energieeffizienzklasse E erreichen. Vorhabenbeginn erst nach Bewilligung.
Wichtigste Voraussetzungen
- Mindestens ein Kind unter 18 bei Antragstellung (oder volljähriges Kind mit Behinderung mit Kindergeldbezug)
- Selbstnutzung für 25 Jahre
- Einkommensgrenze: 60.000 € (Alleinstehende) bzw. 100.000 € (Ehe-/Lebenspartner), jeweils + 10.000 € je Kind
- Mindestens 10 % Eigenmittel
- Kombination mit KfW-Wohneigentumskredit
- Gebäude mindestens Effizienzklasse E (ggf. nach Sanierung)
- Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung
Ausschlüsse
- Mietwohnungen
- Wer bereits aus einem sächsischen Wohneigentumsprogramm gefördert wurde
Checkliste: Unterlagen
Laut offizieller Quelle benötigt. Zum Abhaken (wird nicht gespeichert).
Hinweis zur Prüfung
SAB-Programmseite gelesen (Einkommensgrenzen ab 01.01.2026, Zinssenkung für Bewilligungen ab 19.08.2026, Antragsumstellung November 2026).
Quellen
- SAB – Familienwohnen Offizielle Quelle
Dieses Portal ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Es handelt sich nicht um eine Behörde. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Über Förderansprüche und Bewilligungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.