Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW, iSFP)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Zuschuss von 50 % zum Honorar einer Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP).
- Förderhöhe
- 50 % des Beratungshonorars, max. 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab 3 Wohneinheiten); WEG zusätzlich bis 250 € für Erläuterung in der Eigentümerversammlung.
- Antragsfrist
- Antrag vor Beginn der Beratung; ab 01.12.2026 muss der iSFP mit Version 2.7.x erstellt werden.
- Gilt in
- Deutschland
- Antrag über
- BAFA-Portal (auch durch den Energieberater mit Vollmacht)
- Einkommen
- Nicht einkommensabhängig
- Zuletzt geprüft am
- 19.10.2026
Worum geht es?
Eigentümer, Mieter (mit Erlaubnis) und Nießbraucher können eine geförderte Energieberatung durch einen gelisteten Energieeffizienz-Experten in Anspruch nehmen. Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan, der später den iSFP-Bonus in der BEG-Förderung ermöglicht. Der Antrag muss vor Abschluss des Beratungsvertrags gestellt werden; seit April 2025 wird der Zuschuss an die antragstellende Person ausgezahlt.
Wichtigste Voraussetzungen
- Wohngebäude in Deutschland, Bauantrag mindestens 10 Jahre alt
- Berater aus der Energieeffizienz-Expertenliste der dena
- Vor-Ort-Begehung und Erstellung eines iSFP
- Mindestens 4 Jahre Abstand zu einer früheren geförderten Beratung (außer neue Eigentümer)
Ausschlüsse
- Kaufinteressenten erst nach notariellem Kaufvertrag
- Keine Doppelförderung derselben Beratung
Checkliste: Unterlagen
Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.
Hinweis zur Prüfung
BAFA-Seite (Stand 30.04.2026) gelesen.
Quellen
- BAFA – Energieberatung für Wohngebäude Offizielle Quelle
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