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Förderkompass

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Antrag möglichZuschussBund

BEG Einzelmaßnahmen – Gebäudehülle (BAFA)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

BAFA-Zuschuss für Dämmung, neue Fenster und Außentüren sowie sommerlichen Wärmeschutz an bestehenden Wohngebäuden.

Förderhöhe
15 % der förderfähigen Ausgaben, +5 % iSFP-Bonus; förderfähige Kosten max. 30.000 € (1. Wohneinheit) bzw. 60.000 € mit iSFP; Mindestinvestition 300 € brutto.
Antragsfrist
Antrag vor Umsetzung; neue Regeln für Anträge ab 21.07.2026; WPB-Bonus ab ca. Q1/2027 geplant.
Gilt in
Deutschland
Antrag über
Online im BAFA-Portal (Privatpersonen per BundID), mit Technischer Projektbeschreibung (TPB) eines Experten
Einkommen
Nicht einkommensabhängig
Zuletzt geprüft am
19.10.2026

Worum geht es?

Das BAFA bezuschusst Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke, den Tausch von Fenstern und Außentüren sowie außenliegenden Sonnenschutz. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöhen sich Fördersatz und förderfähige Kosten. Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden. Der Antrag wird im BAFA-Portal vor Beginn gestellt, mit einem Vertrag unter Vorbehalt der Förderzusage.

Wichtigste Voraussetzungen

  • Bestehendes Wohngebäude, Bauantrag mindestens 5 Jahre alt
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
  • Liefer-/Leistungsvertrag mit Vorbehalt der Förderzusage vor Antrag

Checkliste: Unterlagen

Laut offizieller Quelle benötigt. Zum Abhaken (wird nicht gespeichert).

Hinweis zur Prüfung

BAFA-Seiten gelesen. Die genaue Fassung der Richtlinie (Merkblatt Juli 2026, Richtlinie 17.08.2026 genannt) ist auf der BAFA-Seite uneinheitlich angegeben.

Quellen

Dieses Portal ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Es handelt sich nicht um eine Behörde. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Über Förderansprüche und Bewilligungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.