Energetische Sanierung senkt Energiekosten und wird gefördert: mit Zuschüssen für Einzelmaßnahmen, mit Förderkrediten für umfassende Sanierungen und mit einer Steuerermäßigung für selbstgenutztes Wohneigentum.
Die Förderbedingungen ändern sich häufig. Wir zeigen bei jedem Programm, wann wir es zuletzt geprüft haben.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Zuschuss von 50 % zum Honorar einer Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP).
Förderhöhe
50 % des Beratungshonorars, max. 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab 3 Wohneinheiten); WEG zusätzlich bis 250 € für Erläuterung in der Eigentümerversammlung.
Frist
Antrag vor Beginn der Beratung; ab 01.12.2026 muss der iSFP mit Version 2.7.x erstellt werden.
KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.
Förderhöhe
Bis 150.000 € je Wohneinheit; Tilgungszuschuss 5–15 % (z. B. EH 40 NH 15 %, max. 22.500 €), plus WPB-Bonus 10 Pp. und Serielle Sanierung bis 15 Pp.; Baubegleitung 50 % (EFH bis 5.000 €).
Frist
Antrag vor Baubeginn bzw. erster Kaufpreiszahlung; Förderung unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Seite verweist auf Richtlinie vom 02.09.2026.
Zuschuss von 30 bis 70 % (in Einzelfällen 80 %) für eine neue klimafreundliche Heizung wie Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss.
Förderhöhe
Grundförderung 30 % (für Wärmepumpen laut BAFA-Förderübersicht ab voraussichtlich Q1 2027 nur noch 15 %); Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Pp.); Einkommensbonus 10–40 % je nach zvE und Kindern (Bedingungen ab 21.07.2026); Gesamtobergrenze 70 % bzw. 80 % bei niedrigem Einkommen; förderfähige Kosten max. 28.000 € (EFH/1. Wohneinheit).
Frist
Antrag vor Vorhabenbeginn; Vorhaben innerhalb 36 Monaten nach Zusage abschließen. Förderung unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Wer sein selbstgenutztes, über zehn Jahre altes Wohngebäude energetisch saniert, kann 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer abziehen.
Förderhöhe
7 % der Aufwendungen im Abschlussjahr und Folgejahr (je max. 14.000 €), 6 % im dritten Jahr (max. 12.000 €); insgesamt max. 40.000 € je Objekt; Energieberaterkosten zu 50 %.