Städtebauförderung und Steuervorteile im Sanierungsgebiet „Zentrum Radebeul-West“
Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet Radebeul-West können Städtebaufördermittel beantragen und erhöhte Abschreibungen nutzen.
- Förderhöhe
- Keine offizielle Angabe erfasst
- Antragsfrist
- Durchführungszeitraum laut Stadt 2016–2026. Vor Baubeginn mit der Sanierungsstelle sprechen.
- Gilt in
- Radebeul
- Antrag über
- Stadtverwaltung Radebeul, Sachbereich Stadtsanierung
- Einkommen
- Nicht einkommensabhängig
- Zuletzt geprüft am
- 19.10.2026
Worum geht es?
Für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Zentrum Radebeul-West“ stehen Mittel der Städtebauförderung zur Verfügung, die bei aufwendigen Altbausanierungen helfen können. Zusätzlich können Eigentümer erhöhte steuerliche Abschreibungen nach den §§ 7h, 10f und 11a EStG geltend machen. Bauvorhaben im Gebiet brauchen eine Genehmigung der städtischen Sanierungsstelle. Der Durchführungszeitraum ist laut Stadt 2016 bis 2026; ob noch Anträge möglich sind, klärt die Sanierungsstelle.
Wichtigste Voraussetzungen
- Grundstück oder Gebäude liegt im Sanierungsgebiet „Zentrum Radebeul-West“
- Bauvorhaben sind genehmigungspflichtig (Sanierungsstelle der Stadt)
Ausschlüsse
- Die Sanierungsgebiete Radebeul-Ost und Kötzschenbroda sind abgeschlossen
Checkliste: Unterlagen
Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.
Hinweis zur Prüfung
Am 19.10.2026 auf radebeul.de geprüft: Gebiet aktiv, Durchführungszeitraum 2016–2026, Städtebauförderung und Abschreibungen nach §§ 7h, 10f, 11a EStG möglich, Genehmigungspflicht. Förderhöhe und Antragsverfahren nennt die Stadt nicht.
Quellen
- Stadt Radebeul: Sanierungsgebiet Zentrum Radebeul-West Offizielle Quelle
- Stadt Radebeul: Allgemeine Informationen Sanierung Offizielle Quelle
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