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Förderkompass

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Städtebauförderung und Steuervorteile im Sanierungsgebiet „Zentrum Radebeul-West“

Stadt Radebeul

Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet Radebeul-West können Städtebaufördermittel beantragen und erhöhte Abschreibungen nutzen.

Offizielle Programmseite
Förderhöhe
Keine offizielle Angabe erfasst
Antragsfrist
Durchführungszeitraum laut Stadt 2016–2026. Vor Baubeginn mit der Sanierungsstelle sprechen.
Gilt in
Radebeul
Antrag über
Stadtverwaltung Radebeul, Sachbereich Stadtsanierung
Einkommen
Nicht einkommensabhängig
Zuletzt geprüft am
19.10.2026

Worum geht es?

Für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Zentrum Radebeul-West“ stehen Mittel der Städtebauförderung zur Verfügung, die bei aufwendigen Altbausanierungen helfen können. Zusätzlich können Eigentümer erhöhte steuerliche Abschreibungen nach den §§ 7h, 10f und 11a EStG geltend machen. Bauvorhaben im Gebiet brauchen eine Genehmigung der städtischen Sanierungsstelle. Der Durchführungszeitraum ist laut Stadt 2016 bis 2026; ob noch Anträge möglich sind, klärt die Sanierungsstelle.

Wichtigste Voraussetzungen

  • Grundstück oder Gebäude liegt im Sanierungsgebiet „Zentrum Radebeul-West“
  • Bauvorhaben sind genehmigungspflichtig (Sanierungsstelle der Stadt)

Ausschlüsse

  • Die Sanierungsgebiete Radebeul-Ost und Kötzschenbroda sind abgeschlossen

Checkliste: Unterlagen

Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.

Hinweis zur Prüfung

Am 19.10.2026 auf radebeul.de geprüft: Gebiet aktiv, Durchführungszeitraum 2016–2026, Städtebauförderung und Abschreibungen nach §§ 7h, 10f, 11a EStG möglich, Genehmigungspflicht. Förderhöhe und Antragsverfahren nennt die Stadt nicht.

Quellen

Dieses Portal ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Es handelt sich nicht um eine Behörde. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Über Förderansprüche und Bewilligungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.