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Förderkompass

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12 Programme

Antrag möglichZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen – Anlagentechnik außer Heizung (BAFA)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

BAFA-Zuschuss für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und digitale Energiesteuerung (Efficiency Smart Home).

Förderhöhe
Grundfördersatz 15 %, plus 5 % iSFP-Bonus. Förderfähige Ausgaben höchstens 30.000 € für die erste Wohneinheit, mit iSFP 60.000 €.
Frist
Antrag vor Umsetzung.
Geprüft am 19.10.2026
Antrag möglichZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen – Gebäudehülle (BAFA)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

BAFA-Zuschuss für Dämmung, neue Fenster und Außentüren sowie sommerlichen Wärmeschutz an bestehenden Wohngebäuden.

Förderhöhe
15 % der förderfähigen Ausgaben, +5 % iSFP-Bonus; förderfähige Kosten max. 30.000 € (1. Wohneinheit) bzw. 60.000 € mit iSFP; Mindestinvestition 300 € brutto.
Frist
Antrag vor Umsetzung; neue Regeln für Anträge ab 21.07.2026; WPB-Bonus ab ca. Q1/2027 geplant.
Geprüft am 19.10.2026
Antrag möglichZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen – Heizungsoptimierung (BAFA)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

BAFA-Zuschuss für hydraulischen Abgleich, Pumpentausch, Niedertemperatur-Heizkörper und andere Optimierungen bestehender Heizungen.

Förderhöhe
15 % der förderfähigen Ausgaben (+5 % iSFP-Bonus); Staubminderung an Biomasseanlagen 50 %; förderfähige Kosten max. 30.000 € bzw. 60.000 € mit iSFP (1. Wohneinheit).
Frist
Antrag vor Umsetzung.
Geprüft am 19.10.2026
Antrag möglichZuschuss

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW, iSFP)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Zuschuss von 50 % zum Honorar einer Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP).

Förderhöhe
50 % des Beratungshonorars, max. 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab 3 Wohneinheiten); WEG zusätzlich bis 250 € für Erläuterung in der Eigentümerversammlung.
Frist
Antrag vor Beginn der Beratung; ab 01.12.2026 muss der iSFP mit Version 2.7.x erstellt werden.
Geprüft am 19.10.2026
Antrag möglichFörderkreditZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Kredit (KfW 261)

KfW Bankengruppe

KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.

Förderhöhe
Bis 150.000 € je Wohneinheit; Tilgungszuschuss 5–15 % (z. B. EH 40 NH 15 %, max. 22.500 €), plus WPB-Bonus 10 Pp. und Serielle Sanierung bis 15 Pp.; Baubegleitung 50 % (EFH bis 5.000 €).
Frist
Antrag vor Baubeginn bzw. erster Kaufpreiszahlung; Förderung unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Seite verweist auf Richtlinie vom 02.09.2026.
Geprüft am 19.10.2026
Antrag möglichFörderkredit

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (KfW 358/359)

KfW Bankengruppe

Ergänzender KfW-Kredit für energetische Einzelmaßnahmen, für die bereits ein BAFA- oder KfW-Zuschuss zugesagt ist.

Förderhöhe
Bis 120.000 € je Wohneinheit, bis 100 % der Kosten; Zinsvorteil in Variante 358 bei Haushaltseinkommen bis 90.000 €.
Frist
Zuschusszusage höchstens 12 Monate alt und noch nicht ausgezahlt; Förderung unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Geprüft am 19.10.2026
Antrag möglichZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)

KfW Bankengruppe

Zuschuss von 30 bis 70 % (in Einzelfällen 80 %) für eine neue klimafreundliche Heizung wie Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss.

Förderhöhe
Grundförderung 30 % (für Wärmepumpen laut BAFA-Förderübersicht ab voraussichtlich Q1 2027 nur noch 15 %); Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Pp.); Einkommensbonus 10–40 % je nach zvE und Kindern (Bedingungen ab 21.07.2026); Gesamtobergrenze 70 % bzw. 80 % bei niedrigem Einkommen; förderfähige Kosten max. 28.000 € (EFH/1. Wohneinheit).
Frist
Antrag vor Vorhabenbeginn; Vorhaben innerhalb 36 Monaten nach Zusage abschließen. Förderung unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Geprüft am 19.10.2026
Antrag möglichFörderkredit

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KfW 297/298)

KfW Bankengruppe

Zinsverbilligter KfW-Kredit für den Bau oder Ersterwerb eines energieeffizienten Neubaus (EH 55 oder EH 40).

Förderhöhe
EH 55 und EH 40: bis 100.000 € je Wohneinheit; EH 40 mit QNG: bis 150.000 € je Wohneinheit.
Frist
EH 55: Kaufverträge/Baubeginn erst ab 16.12.2025 zulässig; Förderung unter Vorbehalt der Haushaltsmittel (800 Mio. € für 2025/2026).
Geprüft am 19.10.2026
Antrag möglichFörderkredit

SAB Sachsenkredit „Klimafreundlicher Wohnen“

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Zinsverbilligtes Darlehen der SAB für die energetische Sanierung selbst genutzter Wohngebäude in Sachsen.

Förderhöhe
Ab 20.000 € bis zur Höhe der Bau- und Planungskosten; aktuelle Zinsverbilligung 0,8 % (laut SAB).
Frist
Online-Antrag wird umgestellt: Entwürfe bis 8. November 2026 absenden; neue Antragsstrecke voraussichtlich ab ca. 9. November 2026.
Geprüft am 19.10.2026
Antrag möglichSteuervergünstigung

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden (§ 35c EStG)

Finanzamt (Bundesrecht, Einkommensteuergesetz)

Wer sein selbstgenutztes, über zehn Jahre altes Wohngebäude energetisch saniert, kann 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer abziehen.

Förderhöhe
7 % der Aufwendungen im Abschlussjahr und Folgejahr (je max. 14.000 €), 6 % im dritten Jahr (max. 12.000 €); insgesamt max. 40.000 € je Objekt; Energieberaterkosten zu 50 %.
Frist
Frist: 30.12.2029
Geprüft am 19.10.2026
Antrag möglichFörderkredit

Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (KfW 308, „Jung kauft Alt“)

KfW Bankengruppe

Zinsgünstiger KfW-Kredit für Familien, die ein energetisch schlechtes Bestandshaus kaufen und sanieren.

Förderhöhe
140.000 € (1 Kind), 160.000 € (2 Kinder), 180.000 € (3+ Kinder).
Frist
Antrag vor Kaufpreiszahlung; Sanierung innerhalb von 4,5 Jahren nach Zusage.
Geprüft am 19.10.2026

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