Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Zuschuss von 50 % zum Honorar einer Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP).
Förderhöhe
50 % des Beratungshonorars, max. 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab 3 Wohneinheiten); WEG zusätzlich bis 250 € für Erläuterung in der Eigentümerversammlung.
Frist
Antrag vor Beginn der Beratung; ab 01.12.2026 muss der iSFP mit Version 2.7.x erstellt werden.
KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.
Förderhöhe
Bis 150.000 € je Wohneinheit; Tilgungszuschuss 5–15 % (z. B. EH 40 NH 15 %, max. 22.500 €), plus WPB-Bonus 10 Pp. und Serielle Sanierung bis 15 Pp.; Baubegleitung 50 % (EFH bis 5.000 €).
Frist
Antrag vor Baubeginn bzw. erster Kaufpreiszahlung; Förderung unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Seite verweist auf Richtlinie vom 02.09.2026.
Zuschuss von 30 bis 70 % (in Einzelfällen 80 %) für eine neue klimafreundliche Heizung wie Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss.
Förderhöhe
Grundförderung 30 % (für Wärmepumpen laut BAFA-Förderübersicht ab voraussichtlich Q1 2027 nur noch 15 %); Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Pp.); Einkommensbonus 10–40 % je nach zvE und Kindern (Bedingungen ab 21.07.2026); Gesamtobergrenze 70 % bzw. 80 % bei niedrigem Einkommen; förderfähige Kosten max. 28.000 € (EFH/1. Wohneinheit).
Frist
Antrag vor Vorhabenbeginn; Vorhaben innerhalb 36 Monaten nach Zusage abschließen. Förderung unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Wer sein selbstgenutztes, über zehn Jahre altes Wohngebäude energetisch saniert, kann 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer abziehen.
Förderhöhe
7 % der Aufwendungen im Abschlussjahr und Folgejahr (je max. 14.000 €), 6 % im dritten Jahr (max. 12.000 €); insgesamt max. 40.000 € je Objekt; Energieberaterkosten zu 50 %.