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Ratgeber · 2 Min. Lesezeit · 06.11.2026

Neue Heizung: Was der KfW-Zuschuss und die Energieberatung leisten

Allgemeine Information, keine Beratung. Über Förderungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.

Für den Austausch einer alten Heizung gibt es unter anderem die Heizungsförderung der KfW und die geförderte Energieberatung des BAFA. Bei beiden kommt es auf den richtigen Zeitpunkt des Antrags an.

Der Staat bezuschusst den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung. Zwei Programme für private Eigentümerinnen und Eigentümer stellen wir hier vor. Die Angaben haben wir zuletzt am 19.10.2026 an den offiziellen Quellen geprüft.

Heizungsförderung der KfW (Programm 458)

Die KfW bezuschusst Kauf und Einbau einer klimafreundlichen Heizung, etwa einer Wärmepumpe, oder den Anschluss an ein Wärmenetz. Der Zuschuss setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

  • Grundförderung: 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % beim Austausch alter fossiler Heizungen, nur für selbst genutzte Wohnungen
  • Einkommensbonus: 10 bis 40 %, abhängig vom zu versteuernden Einkommen und von den Kindern
  • Obergrenze: 70 %, bei niedrigem Einkommen 80 %

Förderfähig sind beim Einfamilienhaus höchstens 28.000 €. Rechnerisch ergibt das bei den vollen 28.000 €: 8.400 € bei 30 %, 19.600 € bei 70 % und 22.400 € bei 80 %. Bei einer Grundförderung von 15 % wären es 4.200 €. Das sind eigene Beispielrechnungen, keine Zusagen.

Energieberatung mit Sanierungsfahrplan (BAFA)

Das BAFA übernimmt 50 % des Beratungshonorars, beim Ein- oder Zweifamilienhaus höchstens 650 €, ab drei Wohneinheiten höchstens 850 €. Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Die Beraterin oder der Berater muss in der Expertenliste der dena stehen, und der Bauantrag für das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein. Auch Mieterinnen und Mieter können die Beratung mit schriftlicher Erlaubnis nutzen.

Wann der Antrag gestellt werden muss

Bei beiden Programmen gilt: Erst der Antrag, dann der Start.

  • Energieberatung: Antrag vor Abschluss des Beratungsvertrags stellen.
  • Heizung: Vor dem Antrag ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung nötig.
  • Für den Heizungsantrag brauchst du außerdem eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Fachunternehmen oder Experten.
  • Der Antrag läuft über das Portal „Meine KfW“, und zwar vor Beginn des Vorhabens.
  • Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage abgeschlossen sein.

Boni lassen sich nicht nachträglich beantragen.

Was sich 2027 ändert

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte. Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt laut BAFA-Förderübersicht voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 auf 15 %. Die Förderung steht außerdem unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Prüfe die aktuell gültigen Sätze deshalb vor dem Antrag bei KfW und BAFA.

Über eine Förderung entscheidet allein die zuständige Stelle. Dieser Beitrag ersetzt keine Energie-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Die Programme aus diesem Beitrag

Geprüft, mit Links zur zuständigen Stelle.

  • Antrag möglichZuschuss

    Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)

    KfW Bankengruppe

    Zuschuss von 30 bis 70 % (in Einzelfällen 80 %) für eine neue klimafreundliche Heizung wie Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss.

    Förderhöhe
    Grundförderung 30 % (für Wärmepumpen laut BAFA-Förderübersicht ab voraussichtlich Q1 2027 nur noch 15 %); Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Pp.); Einkommensbonus 10–40 % je nach zvE und Kindern (Bedingungen ab 21.07.2026); Gesamtobergrenze 70 % bzw. 80 % bei niedrigem Einkommen; förderfähige Kosten max. 28.000 € (EFH/1. Wohneinheit).
    Frist
    Antrag vor Vorhabenbeginn; Vorhaben innerhalb 36 Monaten nach Zusage abschließen. Förderung unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
    Geprüft am 19.10.2026
  • Antrag möglichZuschuss

    Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW, iSFP)

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

    Zuschuss von 50 % zum Honorar einer Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP).

    Förderhöhe
    50 % des Beratungshonorars, max. 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab 3 Wohneinheiten); WEG zusätzlich bis 250 € für Erläuterung in der Eigentümerversammlung.
    Frist
    Antrag vor Beginn der Beratung; ab 01.12.2026 muss der iSFP mit Version 2.7.x erstellt werden.
    Geprüft am 19.10.2026

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