Arbeitnehmer-Sparzulage (5. VermBG)
Finanzamt (Bundesrecht, Fünftes Vermögensbildungsgesetz)
Staatliche Zulage auf vermögenswirksame Leistungen von Arbeitnehmern bei Bausparen oder Fondssparen.
- Förderhöhe
- 20 % auf bis zu 400 € jährlich (Beteiligungen, z. B. Aktienfonds; höchstens 80 €) und 9 % auf bis zu 470 € jährlich (Bausparen und wohnungswirtschaftliche Anlagen; höchstens 42,30 €).