Wir für Sachsen – Ehrenamtsförderung (Aufwandsentschädigung)
Pauschale Aufwandsentschädigung von 40 € im Monat für Ehrenamtliche in Sachsen mit mindestens 20 Stunden Engagement monatlich.
- Förderhöhe
- 40 € pro Monat und Ehrenamtlichem (2026); Richtlinienrahmen 35–45 €.
- Antragsfrist
- 30.10.2026 – Anträge der Träger für das kommende Jahr vom 1. September bis 31. Oktober 2026.
- Gilt in
- Sachsen
- Antrag über
- Über den Träger des Ehrenamtsprojekts (Verein/Verband); Umsetzung Bürgerstiftung Dresden
- Einkommen
- Nicht einkommensabhängig
- Zuletzt geprüft am
- 19.10.2026
Worum geht es?
Mit 'Wir für Sachsen' erhalten Ehrenamtliche eine monatliche Pauschale für ihren Einsatz. Den Antrag stellt nicht die einzelne Person, sondern der Träger des Ehrenamtsprojekts (z. B. Verein), der die Mittel an die Ehrenamtlichen weitergibt. Die Projekte werden von den Landkreisen geprüft, die Bürgerstiftung Dresden versendet die Bescheide. Für 2026 stellt der Freistaat 11 Mio. € bereit.
Wichtigste Voraussetzungen
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen
- Durchschnittlich mindestens 20 Stunden Ehrenamt pro Monat
- Einsatz in einem geförderten Projekt eines Trägers
Checkliste: Unterlagen
Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.
Hinweis zur Prüfung
Pressemitteilung des Freistaats vom 15.01.2026 gelesen (40 €/Monat, 20 Std., Antragsfenster 01.09.–31.10.2026 für das Folgejahr). Richtlinientext selbst nicht gelesen; Anrechnungsfreiheit nur aus Suchsnippet. Eine eigene Programmseite wurde nicht gefunden.
Quellen
- Medienservice Sachsen – Pressemitteilung 15.01.2026 zu 'Wir für Sachsen' Offizielle Quelle
- REVOSax – Förderrichtlinie (laut Suchergebnis) Offizielle Quelle
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