Sächsisches Landeserziehungsgeld
Monatliche Leistung des Freistaats Sachsen für Eltern, die ihr Kleinkind nach dem Elterngeld selbst betreuen.
- Förderhöhe
- Monatlich höchstens 150 € (1. Kind), 200 € (2. Kind), 300 € (ab 3. Kind); Bezugsdauer 5 bis 12 Monate (laut Landkreis Meißen).
- Antragsfrist
- Keine Frist bekannt
- Gilt in
- Sachsen
- Antrag über
- Elterngeldstelle des Landkreises Meißen (Teichertring 8, 01662 Meißen)
- Einkommen
- Teilweise einkommensabhängig
- Zuletzt geprüft am
- 19.10.2026
Worum geht es?
Das Landeserziehungsgeld wird im Anschluss an das Bundeselterngeld gezahlt, wenn das Kind zu Hause betreut wird. Die Höhe steigt mit der Zahl der Kinder; für das erste und zweite Kind gelten Einkommensgrenzen, ab dem dritten Kind (Geburten ab 2015) nicht. Bezug ist bis zum dritten Geburtstag des Kindes möglich, je nach Kinderzahl und Beginn für 5 bis 12 Monate. Im Landkreis Meißen bearbeitet die Elterngeldstelle des Kreisjugendamts die Anträge.
Wichtigste Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen
- Kind lebt im Haushalt und wird selbst betreut
- Einkommensgrenze für 1. und 2. Kind: 24.600 € (Paare) bzw. 21.600 € (Alleinerziehende), jeweils plus 3.140 € je weiterem Kind
- Bezug bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes
Ausschlüsse
- Ab 3. Kind keine Einkommensgrenze (Geburten ab 2015)
Checkliste: Unterlagen
Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.
Hinweis zur Prüfung
Beträge, Einkommensgrenzen und Dauer auf der aktuellen Elterngeld-Seite des Landkreises Meißen gelesen. Kein Hinweis auf Abschaffung gefunden; eine aktuelle Seite auf familie.sachsen.de wurde nicht gefunden/gelesen. Weitere Voraussetzungen (Verzicht auf Kita-Platz, Arbeitszeit) nur aus Sekundärquellen.
Quellen
- Landkreis Meißen – Elterngeld und Landeserziehungsgeld Offizielle Quelle
- REVOSax – Sächsisches Landeserziehungsgeldgesetz Offizielle Quelle
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