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Förderkompass

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Antrag möglichSozialleistungFreistaat Sachsen

Sächsisches Landeserziehungsgeld

Freistaat Sachsen; Antragstelle: Landratsamt Meißen, Kreisjugendamt, Sachgebiet Beistandschaften/Elterngeld

Monatliche Leistung des Freistaats Sachsen für Eltern, die ihr Kleinkind nach dem Elterngeld selbst betreuen.

Offizielle Programmseite
Förderhöhe
Monatlich höchstens 150 € (1. Kind), 200 € (2. Kind), 300 € (ab 3. Kind); Bezugsdauer 5 bis 12 Monate (laut Landkreis Meißen).
Antragsfrist
Keine Frist bekannt
Gilt in
Sachsen
Antrag über
Elterngeldstelle des Landkreises Meißen (Teichertring 8, 01662 Meißen)
Einkommen
Teilweise einkommensabhängig
Zuletzt geprüft am
19.10.2026

Worum geht es?

Das Landeserziehungsgeld wird im Anschluss an das Bundeselterngeld gezahlt, wenn das Kind zu Hause betreut wird. Die Höhe steigt mit der Zahl der Kinder; für das erste und zweite Kind gelten Einkommensgrenzen, ab dem dritten Kind (Geburten ab 2015) nicht. Bezug ist bis zum dritten Geburtstag des Kindes möglich, je nach Kinderzahl und Beginn für 5 bis 12 Monate. Im Landkreis Meißen bearbeitet die Elterngeldstelle des Kreisjugendamts die Anträge.

Wichtigste Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen
  • Kind lebt im Haushalt und wird selbst betreut
  • Einkommensgrenze für 1. und 2. Kind: 24.600 € (Paare) bzw. 21.600 € (Alleinerziehende), jeweils plus 3.140 € je weiterem Kind
  • Bezug bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes

Ausschlüsse

  • Ab 3. Kind keine Einkommensgrenze (Geburten ab 2015)

Checkliste: Unterlagen

Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.

Hinweis zur Prüfung

Beträge, Einkommensgrenzen und Dauer auf der aktuellen Elterngeld-Seite des Landkreises Meißen gelesen. Kein Hinweis auf Abschaffung gefunden; eine aktuelle Seite auf familie.sachsen.de wurde nicht gefunden/gelesen. Weitere Voraussetzungen (Verzicht auf Kita-Platz, Arbeitszeit) nur aus Sekundärquellen.

Quellen

Dieses Portal ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Es handelt sich nicht um eine Behörde. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Über Förderansprüche und Bewilligungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.