Berufliche Weiterbildung – individuell berufsbezogene Weiterbildung (Weiterbildungsscheck individuell)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zuschuss für selbst gewählte berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in Sachsen – derzeit ausgesetzt.
- Förderhöhe
- Im Normalbetrieb: in der Regel 50 % (geringfügig Beschäftigte 80 %), höchstens 4.500 €; Mindestausgaben 700 €.
- Antragsfrist
- Derzeit keine Antragstellung möglich (keine Mittel im Doppelhaushalt 2025/2026).
- Gilt in
- Sachsen
- Antrag über
- Im Normalbetrieb elektronisch über das SAB-Förderportal (Verimi)
- Einkommen
- Einkommensabhängig
- Zuletzt geprüft am
- 19.10.2026
Worum geht es?
Das Programm bezuschusst berufsbezogene Weiterbildungen von Beschäftigten mit Hauptwohnsitz in Sachsen und begrenztem Bruttoeinkommen. Laut SAB wurden im Doppelhaushalt 2025/2026 keine weiteren Mittel bereitgestellt, daher bleibt die Förderung ausgesetzt und es werden keine Anträge angenommen. Sprachkurse und Pkw-Führerschein waren nie förderfähig.
Wichtigste Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Sachsen
- Bestehendes Arbeitsverhältnis, durchschnittliches Bruttomonatseinkommen höchstens 3.700 €
Ausschlüsse
- Auszubildende
- Sprachkurse, Führerschein Klasse A/B, Fahrt- und Unterbringungskosten
Checkliste: Unterlagen
Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.
Hinweis zur Prüfung
SAB-Seite gelesen: 'Die Förderung bleibt daher ausgesetzt.'
Quellen
- SAB – Berufliche Weiterbildung individuell Offizielle Quelle
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