ESF Plus Gleichstellung – Teil B: Gründerinnenprämie
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt und zur Sozialversicherung für Frauen, die in Sachsen ein Unternehmen gründen.
- Förderhöhe
- 1.320 € monatlich zum Lebensunterhalt; bis 300 € monatlich zur Sozialversicherung in den ersten 6 Monaten; Kinderbonus 140 € monatlich.
- Antragsfrist
- Anträge für die Regionen Dresden und Chemnitz möglich; Region Leipzig derzeit ausgeschöpft.
- Gilt in
- Sachsen
- Antrag über
- Elektronisch über das SAB-Förderportal, mit Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Kammer, Verband, Bank)
- Einkommen
- Einkommensabhängigkeit unklar
- Zuletzt geprüft am
- 19.10.2026
Worum geht es?
Die Gründerinnenprämie unterstützt volljährige Frauen mit Wohnsitz in Sachsen, die besondere Hürden bei der Gründung haben, in der Startphase mit einem Zuschuss zum Lebensunterhalt. Hinzu kommen ein Zuschuss zur Sozialversicherung und ein Kinderbonus. Das Unternehmen muss in Sachsen liegen und darf bei Bewilligung noch nicht gegründet sein. Vorrangige Leistungen der Arbeitsagentur/des Jobcenters (z. B. Gründungszuschuss) sind zuerst zu nutzen.
Wichtigste Voraussetzungen
- Volljährige Frau mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen
- Unternehmenssitz in Sachsen, noch nicht gegründet
- Kaufmännische Kenntnisse
- Spezifische Gründungshemmnisse
Ausschlüsse
- Studentinnen und Hochschulbeschäftigte mit eigener Gründungsförderung
- Nebenbeschäftigung über 20 Std./Woche im Förderzeitraum
- Arbeitslose ohne weitere Gründungshemmnisse
Checkliste: Unterlagen
Laut offizieller Quelle benötigt. Zum Abhaken (wird nicht gespeichert).
Hinweis zur Prüfung
SAB-Seite gelesen. Zuordnung des Landkreises Meißen zur 'Region Dresden' ist eine Annahme.
Quellen
- SAB – Gründerinnenprämie Offizielle Quelle
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