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Förderkompass

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Antrag möglichZuschussKommune

Förderung von Vereinen und freien Trägern (Förderrichtlinie der Stadt Radebeul)

Große Kreisstadt Radebeul

Für Vereine: Die Stadt Radebeul fördert eingetragene Vereine und freie Träger mit einer Grundförderung und Projektzuschüssen.

Förderhöhe
Grundförderung 350 € pro Jahr (seit 2023, nur wenn keine weitere Förderung erfolgt); Projektförderung ohne festen Betrag auf der Seite.
Antragsfrist
29.11.2026 – Anträge grundsätzlich bis 30. November des Vorjahres der beantragten Förderung; Verwendungsnachweis in der Regel bis 31. März des Folgejahres.
Gilt in
Radebeul
Antrag über
Den Antrag stellt der Verein oder freie Träger, nicht die Einzelperson.
Einkommen
Nicht einkommensabhängig
Zuletzt geprüft am
19.10.2026

Worum geht es?

Die Stadt Radebeul unterstützt Vereine und freie Träger nach ihrer Förderrichtlinie von 2023. Es gibt eine jährliche Grundförderung als Pauschale sowie eine Projektförderung für einzelne oder längerfristige Vorhaben. Antragsteller ist immer der Verein bzw. Träger, nicht die einzelne ehrenamtlich tätige Person. Für Vereinsvorstände in Radebeul ist das Programm trotzdem relevant.

Wichtigste Voraussetzungen

  • Antragsteller ist ein Verein oder freier Träger
  • Grundförderung: Vereinsregisterauszug, Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Bankverbindung
  • Projektförderung: Antragsvordruck und späterer Verwendungsnachweis

Ausschlüsse

  • Keine Antragsberechtigung für Privatpersonen
  • Grundförderung nur, wenn keine weitere städtische Förderung erfolgt

Checkliste: Unterlagen

Laut offizieller Quelle benötigt. Zum Abhaken (wird nicht gespeichert).

Hinweis zur Prüfung

Seite Vereinsförderung gelesen (Grundförderung 350 €, Frist 30.11. des Vorjahres). Die Förderrichtlinie 2023 (PDF) selbst wurde nicht im Volltext gelesen. deadlineDate = nächster Stichtag für Förderjahr 2027, abgeleitet aus der Regel.

Quellen

Dieses Portal ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Es handelt sich nicht um eine Behörde. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Über Förderansprüche und Bewilligungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.