Förderung von Vereinen und freien Trägern (Förderrichtlinie der Stadt Radebeul)
Für Vereine: Die Stadt Radebeul fördert eingetragene Vereine und freie Träger mit einer Grundförderung und Projektzuschüssen.
- Förderhöhe
- Grundförderung 350 € pro Jahr (seit 2023, nur wenn keine weitere Förderung erfolgt); Projektförderung ohne festen Betrag auf der Seite.
- Antragsfrist
- 29.11.2026 – Anträge grundsätzlich bis 30. November des Vorjahres der beantragten Förderung; Verwendungsnachweis in der Regel bis 31. März des Folgejahres.
- Gilt in
- Radebeul
- Antrag über
- Den Antrag stellt der Verein oder freie Träger, nicht die Einzelperson.
- Einkommen
- Nicht einkommensabhängig
- Zuletzt geprüft am
- 19.10.2026
Worum geht es?
Die Stadt Radebeul unterstützt Vereine und freie Träger nach ihrer Förderrichtlinie von 2023. Es gibt eine jährliche Grundförderung als Pauschale sowie eine Projektförderung für einzelne oder längerfristige Vorhaben. Antragsteller ist immer der Verein bzw. Träger, nicht die einzelne ehrenamtlich tätige Person. Für Vereinsvorstände in Radebeul ist das Programm trotzdem relevant.
Wichtigste Voraussetzungen
- Antragsteller ist ein Verein oder freier Träger
- Grundförderung: Vereinsregisterauszug, Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Bankverbindung
- Projektförderung: Antragsvordruck und späterer Verwendungsnachweis
Ausschlüsse
- Keine Antragsberechtigung für Privatpersonen
- Grundförderung nur, wenn keine weitere städtische Förderung erfolgt
Checkliste: Unterlagen
Laut offizieller Quelle benötigt. Zum Abhaken (wird nicht gespeichert).
Hinweis zur Prüfung
Seite Vereinsförderung gelesen (Grundförderung 350 €, Frist 30.11. des Vorjahres). Die Förderrichtlinie 2023 (PDF) selbst wurde nicht im Volltext gelesen. deadlineDate = nächster Stichtag für Förderjahr 2027, abgeleitet aus der Regel.
Quellen
- Stadt Radebeul – Vereinsförderung Offizielle Quelle
- Stadt Radebeul – Ehrenamt und Vereine Offizielle Quelle
- Offizieller Antrag Antragsportal
Dieses Portal ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Es handelt sich nicht um eine Behörde. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Über Förderansprüche und Bewilligungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.