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Förderkompass

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Antrag möglichStipendiumEuropäische Union

Erasmus+ Studium und Praktikum im Ausland (Hochschulbildung)

Europäische Union; Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit im DAAD; Vergabe über die Hochschule

Teilstipendium der EU für Auslandssemester oder Auslandspraktika von Studierenden, beantragt über die eigene Hochschule.

Offizielle Programmseite
Förderhöhe
Länderabhängige monatliche Förderung (Satz 2026 nicht verifiziert); Top-up 250 € monatlich für Studierende mit geringeren Chancen (laut DAAD).
Antragsfrist
Fristen legt die jeweilige Hochschule fest.
Gilt in
Europäische Union
Antrag über
Über die eigene Hochschule (International Office / Erasmus-Koordination)
Einkommen
Nicht einkommensabhängig
Zuletzt geprüft am
19.10.2026

Worum geht es?

Studierende können mit Erasmus+ ein Studium oder Praktikum im europäischen Ausland absolvieren. Die Bewerbung läuft nicht direkt bei der EU, sondern über das International Office bzw. den Erasmus-Koordinator der eigenen Hochschule. Die monatliche Förderung hängt vom Zielland ab; Studierende mit geringeren Chancen (z. B. mit Kind, erwerbstätig, mit Behinderung, Erstakademiker) erhalten einen Aufschlag. Kombinierbar mit Auslands-BAföG und Deutschlandstipendium.

Wichtigste Voraussetzungen

  • Immatrikulation an einer Hochschule mit Erasmus-Charta
  • Nominierung durch die Hochschule

Ausschlüsse

  • Nicht kombinierbar mit einem DAAD-Stipendium (laut DAAD)

Checkliste: Unterlagen

Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.

Hinweis zur Prüfung

EU-Seite gelesen (Antrag über Institution). Top-up 250 € aus DAAD-Pressemitteilung via Suchergebnis; aktuelle Monatsraten nicht verifiziert.

Quellen

Dieses Portal ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Es handelt sich nicht um eine Behörde. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Über Förderansprüche und Bewilligungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.