Erasmus+ Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung (Auszubildende, Berufsschüler)
EU-Zuschuss für Auslandspraktika während der Ausbildung oder bis 12 Monate danach, organisiert über Betrieb, Berufsschule oder Kammer.
- Förderhöhe
- Pauschalen für Reisekosten sowie individuelle und organisatorische Unterstützung; auf Antrag zusätzlich z. B. Sprachförderung, Inklusionsunterstützung und Kursgebühren. Die Höhe richtet sich nach den offiziellen Fördersatztabellen.
- Antragsfrist
- Keine Frist bekannt
- Gilt in
- Europäische Union
- Antrag über
- Über den Ausbildungsbetrieb, die Berufsschule oder eine andere Einrichtung. Einzelpersonen können keinen Antrag stellen.
- Einkommen
- Nicht einkommensabhängig
- Zuletzt geprüft am
- 19.10.2026
Worum geht es?
Auszubildende und Berufsschüler können mit Erasmus+ ein Praktikum im europäischen Ausland machen. Einzelpersonen stellen keinen eigenen Projektantrag; sie bewerben sich über ihre Berufsschule, ihren Betrieb, ein Kammerprojekt oder ein Pool-Projekt, das Stipendienplätze vergibt. Bezuschusst werden Aufenthalts-, Reise- und Organisationskosten je nach Entfernung und Dauer. Der Aufenthalt ist auch bis zu 12 Monate nach Ausbildungsende möglich.
Wichtigste Voraussetzungen
- Auszubildende in dualer Ausbildung (BBiG/HwO), Berufsschülerinnen und Berufsschüler oder Personen in Ausbildungsvorbereitung
- Absolventinnen und Absolventen bis zu einem Jahr nach Abschluss
- Eine Einrichtung mit Sitz in Deutschland stellt den Antrag
Ausschlüsse
- Kein direkter Antrag als Einzelperson
Checkliste: Unterlagen
Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.
Hinweis zur Prüfung
Am 19.10.2026 auf der Seite der Nationalen Agentur beim BIBB geprüft. Konkrete Beträge stehen in den Fördersatztabellen und im Mobilitätsrechner der NA.
Quellen
- NA beim BIBB: Erasmus+ Mobilität Offizielle Quelle
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