Zum Inhalt springen
Förderkompass

Unabhängiges, kostenloses Informationsangebot, keine Behörde. Über Förderungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen. Mehr erfahren

Alle Förderungen
Antrag möglichSozialleistungFörderkreditBund

BAföG – Ausbildungsförderung für Studierende und Schüler

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR); Ämter für Ausbildungsförderung

Staatliche Förderung für Studium und bestimmte schulische Ausbildungen, bei Studierenden halb Zuschuss, halb zinsloses Darlehen.

Förderhöhe
Bedarfssatz Studierende 534 € (bei den Eltern) bzw. 855 € (auswärts), inkl. KV/PV-Zuschlag bis 992 € monatlich (seit WS 2024/25); bei Studierenden in der Regel je zur Hälfte Zuschuss und zinsloses Darlehen.
Antragsfrist
Förderung frühestens ab dem Antragsmonat; geplante Erhöhung der Wohnkostenpauschale auf 440 € ab 01.04.2027 (Kabinettsbeschluss 12.08.2026, noch nicht beschlossen).
Gilt in
Deutschland
Antrag über
Amt für Ausbildungsförderung, online über BAföG-Digital oder per Formular
Einkommen
Einkommensabhängig
Zuletzt geprüft am
19.10.2026

Worum geht es?

BAföG unterstützt eine erste Ausbildung an Hochschulen, Akademien sowie bestimmten Schulen, wenn Eltern die Kosten nicht tragen können. Die Höhe hängt vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem Einkommen der Eltern ab. Der Antrag geht an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung (für Studierende in der Regel beim Studierendenwerk), online über BAföG-Digital. Eine Reform mit höherer Wohnpauschale ab 01.04.2027 ist im Gesetzgebungsverfahren.

Wichtigste Voraussetzungen

  • Förderungsfähige Erstausbildung (Studium, bestimmte Schulformen)
  • Staatsangehörigkeit/Aufenthaltsstatus
  • Altersgrenze und Eignung
  • Bedürftigkeit nach Einkommen/Vermögen

Checkliste: Unterlagen

Für dieses Programm haben wir keine offizielle Unterlagenliste erfasst. Die benötigten Nachweise nennt die zuständige Stelle.

Hinweis zur Prüfung

Bedarfssätze (534/855/992 €) und Reformstatus auf bafög.de bzw. bmftr.bund.de gelesen. Zuschuss/Darlehen-Aufteilung 50/50 aus Beispielrechnung (Suchergebnis bafög.de).

Quellen

Dieses Portal ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Es handelt sich nicht um eine Behörde. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Über Förderansprüche und Bewilligungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.